Förderprogramm IQ – Integration durch Qualifizierung

Fachkräfteeinwanderung Baden-Württemberg – Infoportal für Unternehmen

In Zeiten von Fachkräftemangel interessieren sich immer mehr Unternehmen für Fachkräfte aus dem Ausland. Von der Gewinnung bis hin zur langfristigen Integration einer Fachkraft in das Unternehmen ist es häufig ein langer Weg mit einigen Hürden. Der Prozess der Fachkräftegewinnung aus dem Ausland verläuft erfolgreicher, wenn Sie als Unternehmen gut vorbereitet sind und wissen, wo Sie schnell und direkt Unterstützung bekommen.

Wir möchten hier kleine und mittlere Unternehmen (KMU) darüber informieren, wie sie Fachkräfte aus dem Ausland gewinnen können, unter welchen Bedingungen Fachkräfte nach Deutschland einreisen können und wie die berufliche Integration am besten gelingen kann.

Wir geben Ihnen Tipps, wo Sie weitere Informationen und Unterstützung im Internet und in Ihrer Nähe bekommen.

 

Informationen für Unternehmen

Informationen für Unternehmen

Wir beantworten die wichtigsten Fragen von Unternehmen zum Thema Fachkräfteeinwanderung.
Für weitere Information und Beratung kontaktieren Sie bitte die hier aufgeführten Einrichtungen und Beratungsstellen.

Unterstützungsangebote in Baden-Württemberg

Unterstützungsangebote in Baden-Württemberg

Bei folgenden Einrichtungen und Beratungsstellen in Baden-Württemberg können Sie als Unternehmen in Ihrer Region Beratung und Unterstützung bei der Gewinnung und Integration von Fachkräften aus dem Ausland finden. 

Wichtige bundesweite Informationsportale

Wichtige bundesweite Informationsportale

Auf folgenden Webseiten können Sie weitere und detaillierte Informationen zum Thema Einwanderung, Beschäftigung und Integration von Fachkräften aus dem Ausland finden. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ arbeitet mit vielen dieser Portale eng zusammen. 

Bitte beachten Sie:

  • Wir informieren hier nur zu den Einreise- und Beschäftigungsmöglichkeiten von Fachkräften aus Drittstaaten, die mit einer Berufs- oder Hochschulausbildung nach Deutschland kommen.
  • Für Ausländerinnen und Ausländer, die bereits in Deutschland leben (z.B. mit einer Niederlassungserlaubnis) oder die aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen nach Deutschland kommen, gelten teilweise abweichende Regelungen für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
  • Für die Angehörigen der Westbalkan-Staaten gibt es auch andere Zugangsmöglichkeiten zum deutschen Arbeitsmarkt, die unabhängig von ihrer beruflichen Qualifikation sind („Westbalkan-Regelung“). Diese Regelung gilt bis zum 31.12.2023.
  • Staatsangehörige der EU-Staaten sowie von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können jederzeit und uneingeschränkt nach Deutschland kommen und hier arbeiten. Bürgerinnen und Bürger aus dem Vereinigten Königreich und Nordirland, die neu nach Deutschland einreisen und nicht unter das Freizügigkeitsgesetz/EU oder das Austrittsabkommen fallen, werden wie andere Drittstaatlerinnen und Drittstaatler behandelt (siehe hierzu die Informationen der Bundesregierung für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber). 

 Nähere Informationen zu diesen Punkten erhalten Sie bei den Beratungseinrichtungen vor Ort


Dieses Infoportal wurde mit Unterstützung folgender Kooperationspartner erstellt:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg; Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg; Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg; Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit; Netzwerk der Welcome Center in Baden-Württemberg